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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich und Vertragspartner:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der PETER MESEBERG UNIPESSOAL LDA, operierend unter der Marke golf emotions, ansässig in Cerro Malpique, Beco Malpique, E 5, 8200-023 Albufeira, Portugal, registriert im Nationalen Register der Reise- und Tourismusagenturen in Portugal unter der RNAVT-Nr. 6653 (nachfolgend „Veranstalter“), und dem Reisenden (nachfolgend „Kunde“) für alle angebotenen Reiseleistungen.

2. Absicherung von Kundengeldern (FGVT):

Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen in Portugal (Decreto-Lei n.º 17/2018) sind alle vom Kunden geleisteten Zahlungen über den staatlichen Garantiefonds Fundo de Garantia de Viagens e Turismo (FGVT) abgesichert. Dieser Fonds gewährleistet die Rückerstattung gezahlter Beträge sowie die Rückführung des Reisenden im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters.

3. Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen:

Der Reisevertrag kommt rechtsverbindlich mit der schriftlichen oder elektronischen Buchungsbestätigung durch den Veranstalter zustande. Nach Erhalt dieser Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtreisepreises sofort fällig. Die Restzahlung in Höhe von 70 % des Reisepreises ist bei Individualreisen spätestens 45 Tage vor Reiseantritt auf dem Konto des Veranstalters einzuzahlen. Bei begleiteten Gruppenreisen muss die Restzahlung spätestens 60 Tage vor Reiseantritt vollständig eingegangen sein. Erfolgt die Buchung kurzfristiger als die jeweils geltende Restzahlungsfrist, ist der gesamte Reisepreis sofort bei Vertragsschluss fällig.

4. Leistungsänderungen:

Geringfügige Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (wie beispielsweise Anpassungen von Startzeiten auf den Golfplätzen oder die Zuweisung von Hotelzimmern einer gleichwertigen Kategorie), sind zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Kunden über solche Änderungen unverzüglich zu informieren.

5. Differenzierte Stornobedingungen und Rücktritt durch den Kunden:

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss aus Nachweisgründen schriftlich per E-Mail oder per Post erfolgen.

Wichtiger Vorbehalt für Drittanbieter-Kosten:

Unabhängig von den nachfolgend aufgeführten pauschalierten Stornogebühren behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Stornokosten abweichend nach den tatsächlich anfallenden und nachweisbaren Gebühren der jeweiligen Leistungsträger (insbesondere Hotels, Golfplätze und Transportunternehmen) zu berechnen. Sollten die vertraglichen Stornobedingungen eines Hotels oder Golfplatzes für den gewählten Zeitraum (z. B. bei nicht erstattungsfähigen Tarifen oder speziellen Turnier- und Gruppenkontingenten) strenger sein als die unten genannten Pauschalsätze, so richten sich die Stornokosten für den Kunden nach diesen realen Kosten der Leistungsträger, zuzüglich einer angemessenen Bearbeitungsgebühr des Veranstalters.

 

Soweit keine abweichenden Drittanbieter-Kosten gemäß dem obigen Vorbehalt greifen, gelten je nach Reiseart folgende gestaffelte Stornogebühren pro Person:

A. Individuelle Reisen (Individualreisen):

Bis 45 Tage vor Reisebeginn: 30 % (Höhe der Anzahlung) des Reisepreises. Vom 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises. Vom 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises. Ab dem 14. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt (No-Show): 100 % des Reisepreises.

B. Begleitete Gruppenreisen:

Bis 60 Tage vor Reisebeginn: 30 % (Höhe der Anzahlung) des Reisepreises. Vom 59. bis 31. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises. Vom 30. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises. Ab dem 14. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt (No-Show): 100 % des Reisepreises.

6. Witterungsbedingungen und Bespielbarkeit der Golfplätze:

Einschränkungen durch ungeeignetes Wetter (wie Regen, starker Wind, Hitze oder Kälte) fallen unter das allgemeine Lebensrisiko des Golfspielers und begründen keinen Anspruch auf kostenfreien Rücktritt oder Preisminderung, solange die Golfanlagen geöffnet und bespielbar sind. Die Entscheidung, ob ein Golfplatz bespielbar ist oder aus Sicherheits- bzw. Platzschutzgründen (z. B. bei akuter Blitzschlaggefahr oder Überschwemmung) gesperrt werden muss, liegt ausschließlich im Ermessen des jeweiligen Clubmanagements. Wird eine gebuchte Golfrunde (Green Fee) offiziell durch den Golfplatzbetreiber abgesagt, bemüht sich der Veranstalter vorrangig um die Vermittlung einer Ersatzstartzeit. Ist dies nicht möglich, erstattet der Veranstalter dem Kunden den entsprechenden Green-Fee-Anteil ausschließlich in dem Umfang zurück, in dem der Golfplatzbetreiber die Kosten an den Veranstalter rückvergütet oder gutschreibt. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Bricht der Kunde eine Runde eigenmächtig ab, obwohl der Platz offiziell bespielbar ist, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

7. Vermittlung von Flugleistungen:

Flugbuchungen sind zusätzliche Einzelreiseleistungen und werden vom Veranstalter ausschließlich vermittelt. Für die Durchführung der Flüge gelten ausdrücklich die Beförderungs- und Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Gebuchte Flüge können nach der Ticketausstellung nicht mehr kostenfrei storniert werden. Bei Umbuchungen, Verspätungen oder Ausfällen von Flügen gelten ebenfalls ausschließlich die Bedingungen und Tarifbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Der Veranstalter (golf emotions) tritt hierbei nur als Vermittler auf und ist nicht haftbar für dadurch entstehende Kosten, Folgeschäden oder zusätzliche Aufwendungen des Kunden. Golf Emotions erhebt für Flugbuchungen eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro pro ausgestelltem Ticket.

8. Absage von Gruppenreisen wegen Mindestteilnehmerzahl:

Der Veranstalter kann wegen Nichterreichens einer in der jeweiligen Reisebeschreibung ausdrücklich angegebenen Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten. Ein solcher Rücktritt muss dem Kunden spätestens 20 Tage vor dem geplanten Reisebeginn (bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 6 Tagen) mitgeteilt werden. In diesem Fall werden dem Kunden alle bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich und in voller Höhe zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch auf Schadenersatz oder Ausgleichszahlungen ist ausgeschlossen.

9. Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände (Höhere Gewalt):

Treten vor Reisebeginn am Zielort unvorhersehbare, unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auf (z. B. extreme Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, schwere Epidemien oder behördliche Reisesperren), welche die Durchführung der Gesamtreise erheblich erschweren, gefährden oder unmöglich machen, sind beide Vertragsparteien berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden in diesem Fall zurückerstattet.

10. Haftungsbeschränkung:

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren (z. B. Sach- und Vermögensschäden), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter verursacht wurde.

11. Versicherungen:

Der Veranstalter empfiehlt dem Kunden dringend den eigenständigen Abschluss einer umfassenden Reiserücktrittskostenversicherung, einer Reiseabbruchversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung inklusive Rücktransport im Krankheitsfall. Es wird zudem empfohlen, auf eine ausreichende Deckung für mitgeführtes Sportgepäck (Golfausrüstung) zu achten.

12. Anwendbares Recht, Schlichtung und Gerichtsstand:

Auf das gesamte Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Republik Portugal Anwendung. Im Falle von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten kann der Kunde gemäß dem portugiesischen Gesetz Nr. 144/2015 eine zugelassene Stelle zur alternativen Streitbeilegung (Entidades de Resolução Alternativa de Litígios de Consumo) anrufen. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Gericht in Albufeira, Portugal, als Gerichtsstand vereinbart, sofern nicht zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.

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